Ihr-Kindergeld.de

Informationen rund um das Kindergeld!

February 15, 2008

SPD gibt nach: Kindergelderhöhung ab Januar 2009

Zwei Wochen vor der Hamburg-Wahl wurde nun von SPD & Union die Kindergelderhöhung in Aussicht gestellt - Januar 2009.

Genaue Zahlen wird es erst nach Vorlage des Existenzminimum-Berichts im Herbst geben.
Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte in Hamburg hierzu: “Wenn aufgrund eines erhöhten Existenzminimums die Steuerfreibeträge für die größeren Einkommen erhöht werden müssten, dann müsse gleichzeitig auch das Kindergeld angepasst werden.”

Auszug aus dem CDU Beschluss: “Das Geld muss direkt bei den Familien ankommen”
In Beschluss wird ebenso die Senkung der Mehrwertsteuer bei Produkten für Kinder verlangt.

November 17, 2007

Koalition beschließt Kindergelderhöhung erst ab 2010

Die Kindergelderhöhung welche bereits für Anfang 2009 vorgesehen war wurde nun von der großen Koalition auf frühestens 2010 verschoben.
Die Bundesregierung plante den Existenzminimums-Bericht einige Monate vorzuziehen um so das Kindergeld schon Anfang 2009 heraufsetzen zu können.

Der Koalitionsausschuss habe beschlossen, den Existenzminimums-Bericht nicht um einige Monate vorzuziehen, sondern erst Ende nächsten Jahres vorzulegen, sagte ein Sprecher von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) und bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der „SZ“ in dem nun wahrscheinlich erst im Jahr 2010 mit der Kindergeld-Erhöhung zu rechnen ist.
Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) bedauerte die Entscheidung, übte laut SZ jedoch keine direkte Kritik. „Nun sei es viel mehr wichtiger, den Kinderzuschlag für Geringverdiener weiterzuentwickeln. Nur so könne man Kinder gezielt aus der Armut holen.“
Der Koalitionsausschuss habe dafür sogar schon 200 Millionen Euro zugesagt.

July 18, 2007

10 Prozent mehr Kindergeld ab 2009?

Der Paritätische Wohlfahrtsverband unterstützt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) bei Ihren Plänen das Kindergeld für kinderreiche Familien 2009 zu erhöhen. Dies gilt familien- wie auch armutspolitisch als wichtiger Schritt.

Der Verband hält eine Erhöhung des Kindergeldes von mindestens 10% als angebracht.

Urlich Schneider (Hauptgeschäftsführer des Paritätischen) hierzu:
“Die Anhebung des Kindergeldes ist längst überfällig. Aufgrund gestiegener Lebenshaltungs- und Wohnkosten seit der letzten Erhöhung im Jahre 2002 ist ein Plus von mindestens zehn Prozent angesagt.”
Desweiteren hat der Verband eine Expertise zu Verteiligungswirkung des Kindergeldes erstellt aus dem sich ergibt das,
dass Durchschnitts-Erwerbseinkommen von Familien mit drei und mehr Kindern bei gerade einmal 2.300 Euro Netto monatlich liegt. So stellt das Kindergeld für viele Familien eine wichtige Größe im Haushaltsbudget dar. Lese den Rest dieses Eintrags »

July 2, 2007

Kinder ohne Ausbildungsplatz

Für ein über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (siehe Anspruch auf Kindergeld) Kindergeld zu, wenn es eine Berufsausbildung aufnehmen will, aber wegen fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Die Berücksichtigung als Ausbildungsplatz -suchendes Kind setzt voraus, dass trotz ernsthafter Bemühungen die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt bisher erfolglos verlaufen ist.
Bei eigenen Bemühungen des Kindes müssen diese durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z.B. Absagen auf Bewerbungen) nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Der Ausbildungsplatzmangel ist auch hinreichend belegt, wenn das Kind bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit oder bei einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger (Arbeitsgemeinschaft/Kommune) als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder für eine Bildungsmaßnahme geführt wird.

May 28, 2007

Wichtige Änderung ab 2007 im Bereich Kindergeld

Kindergeld für ein über 18 Jahre altes Kind kann ab Januar 2007 grundsätzlich längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weitergezahlt werden.

Dies gilt erstmalig für nach dem 01.01.1983 geborene Kinder. Darüber hinaus gelten folgende Übergangsregelungen:
Kinder, die im Jahr 2006 das 26. oder 25. Lebensjahr vollendet haben, werden kindergeldrechtlich bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres berücksichtigt.

Noch bis zum 26. Lebensjahr werden solche Kinder berücksichtigt, die im Jahr 2006 das 24. Lebensjahr vollendeten.

Änderung Kindergeld Januar 2007

Für ein behindertes Kind kann Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus ohne altersmäßige Grenze gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass die Behinderung schon vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Tritt die Behinderung ab Januar 2007 nach Vollendung des 25. Lebensjahres ein, kann eine Berücksichtigung als behindertes Kind nicht mehr erfolgen. Für behinderte Kinder, deren Behinderung vor dem 01. Januar 2007 in der Zeit ab der Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist, gilt eine Übergangsregelung. Demnach ist für diese Kinder die bisherige Altersgrenze von 27 Jahren ausschlaggebend.

March 5, 2007

Anspruch auf Kindergeld

Wann beginnt und wann endet der Anpruch auf das Kindergeld?

Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben. Er verjährt vier Jahre nach dem Jahr der Entstehung.
Die Kindergeldzahlung endet zunächst mit Ablauf des Monats, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Hat ein Kind seinen 18. Geburtstag am 1. eines Monats, so endet der Anspruch auf Kindergeld bereits mit dem Vormonat. Eine Weiterzahlung kommt nur in Betracht, wenn es sich z. B. in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befindet und dies der Familienkasse nachgewiesen wird.

Weiter zur wichtigen Änderung im Bereich Kindergeld ab Januar 2007

March 1, 2007

Info

February 2, 2007

Was ist ein Zählkind?

Ein Kind, für das an den vorrangig Berechtigten Kindergeld gezahlt wird, wird gleichwohl auch bei dem nachrangig Berechtigten als sog. Zählkind berücksichtigt. Sind bei einem älteren Zählkind mindestens drei jüngere Kinder vorhanden, für die Kindergeld gezahlt wird, schiebt dieses Zählkind die drei jüngeren Kinder in der Rangfolge auf die Ordnungszahlen 2., 3. und 4. Kind, so dass für das jüngste Kind statt 154 € das höhere Kindergeld für ein 4. Kind von 179 € gezahlt wird.

Beispiel Zählkind

January 25, 2007

zusätzliche Voraussetzungen für Kinder ab 18 Jahre

Kinder in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium

Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange es sich in einer Berufsausbildung befindet. Unter Berufsausbildung ist die Ausbildung für einen zukünftigen Beruf zu verstehen. Die Ausbildungsmaßnahmen müssen auf ein bestimmtes Berufsziel ausgerichtet sein und notwendige, nützliche oder förderliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Ausübung des angestrebten Berufs vermitteln. Zur Berufsausbildung gehört der Besuch allgemein bildender Schulen sowie eine weiterführende Ausbildung oder die Ausbildung für einen weiteren Beruf. Die Kindergeldzahlung endet spätestens mit dem Ende des Schuljahres bzw. bei Kindern in betrieblicher Ausbildung oder im Studium mit dem Monat, in dem das Kind vom Gesamtergebnis der Prüfung offiziell schriftlich unterrichtet worden ist, auch wenn der Ausbildungsvertrag für längere Zeit abgeschlossen war oder das Kind nach der Abschlussprüfung an der (Fach-) Hochschule noch immatrikuliert bleibt.

Wird die Ausbildung wegen Erkrankung oder Mutterschaft nur vorübergehend unterbrochen, wird das Kindergeld grundsätzlich
weitergezahlt. Dies gilt jedoch nicht für Unterbrechungszeiten wegen Kinderbetreuung nach Ablauf der Mutterschutz Fristen
(z. B. Elternzeit). Kindergeld wird auch für eine Übergangszeit (Zwangspause) bis zu vier Kalendermonaten gezahlt (z.B. zwischen Schulabschluss und Beginn der Berufsausbildung, vor und nach dem Wehr- bzw. Zivildienst, einem entsprechenden Ersatzdienst oder einem Freiwilligen Dienst, wenn sich tatsächlich eine weitere Berufsausbildung anschließt).

 

January 20, 2007

Kindergeld für Behinderte Kinder

Für ein über 18 Jahre altes Kind wird Kindergeld gezahlt, wenn es wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Die Behinderung des Kindes muss schon vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein. Übersteigen die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht den Grenzbetrag von 7.680 € im Kalenderjahr,
geht die Familienkasse davon aus, dass das Kind sich nicht selbst unterhalten kann. Gegebenenfalls kann ein über diesem Betrag liegender behinderungsbedingter Mehrbedarf des behinderten Kindes glaubhaft gemacht werden, der dann in die Entscheidung einbezogen wird.
Das Vermögen behinderter Kinder hat keine Auswirkungen auf den Anspruch auf Kindergeld.
Kindergeld für behinderte Kinder wird über das 25. Lebensjahr hinaus ohne altersmäßige Begrenzung gezahlt.