Wichtige Änderung ab 2007 im Bereich Kindergeld
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Kindergeld für ein über 18 Jahre altes Kind kann ab Januar 2007 grundsätzlich längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weitergezahlt werden.
Dies gilt erstmalig für nach dem 01.01.1983 geborene Kinder. Darüber hinaus gelten folgende Übergangsregelungen:
Kinder, die im Jahr 2006 das 26. oder 25. Lebensjahr vollendet haben, werden kindergeldrechtlich bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres berücksichtigt.
Noch bis zum 26. Lebensjahr werden solche Kinder berücksichtigt, die im Jahr 2006 das 24. Lebensjahr vollendeten.
Für ein behindertes Kind kann Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus ohne altersmäßige Grenze gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass die Behinderung schon vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Tritt die Behinderung ab Januar 2007 nach Vollendung des 25. Lebensjahres ein, kann eine Berücksichtigung als behindertes Kind nicht mehr erfolgen. Für behinderte Kinder, deren Behinderung vor dem 01. Januar 2007 in der Zeit ab der Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist, gilt eine Übergangsregelung. Demnach ist für diese Kinder die bisherige Altersgrenze von 27 Jahren ausschlaggebend.
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