Höhe des Kindergeldes
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Für die ersten 3 Kinder wird jeweils 154€ monatlich Kindergeld gezahlt.
Für jedes weitere Kind ändert sich der Satz auf jeweils 179€ monatlich.
Welches Kind bei einem Berechtigten erstes, zweites, drittes oder weiteres Kind ist, richtet sich nach der Reihenfolge der Geburten.
Das älteste Kind ist stets das erste Kind. In der Reihenfolge der Kinder zählen als „Zählkinder“ auch diejenigen Kinder mit, für die
der Berechtigte kein Kindergeld erhalten kann, weil es einem anderen� Elternteil vorrangig zusteht.
Kinder, für die überhaupt kein Kindergeldanspruch mehr besteht,� zählen in der Reihenfolge nicht mit.
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