Antragsverfahren
Gespeichert in Kategorie Allgemein
Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich gestellt und unterschrieben werden. Ein mündlicher Antrag (z.B. durch Telefonanruf) ist nicht möglich. Der Antrag kann auch durch einen Bevollmächtigten unter Beifügung der schriftlichen Vollmacht gestellt werden (z.B. durch Angehörige der Steuer beratenden Berufe).Einen Antrag kann außer dem Berechtigten auch stellen, wer ein berechtigtes Interesse an der Kindergeldzahlung hat, z.B. weil er einem Kind Unterhalt anstelle der Eltern gewährt.
Bitte beantragen Sie das Kindergeld bei der für Sie zuständigen Familienkasse. Das ist in erster Linie die Agentur für Arbeit – Familienkasse -, in deren Bezirk Sie wohnen oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Haben Sie Ihren Wohnsitz im Ausland, sind Sie aber in Deutschland erwerbstätig, ist– Familienkasse – zuständig, in deren Bezirk sich der Sitz der Lohnstelle Ihres Beschäftigungsbetriebes befindet.
Für Angehörige des Öffentlichen Dienstes und Empfänger von Versorgungsbezügen ist zuständige Familienkasse die mit der Bezügefestsetzung befasste Stelle des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers bzw. Dienstherrn.
Benutzen Sie bitte zur Antragstellung die Vordrucke, die bei der Familienkasse erhältlich sind. Sie können den Antrag persönlich in Ihrer Familienkasse abgeben, per Post zusenden oder durch einen Beauftragten abgeben lassen. Eine Übermittlung mittels Telefax ist auch möglich.
Beantragen Sie für ein Kind erstmals Kindergeld, verwenden Sie bitte den hierfür vorgesehenen Antragsvordruck (KG 1). Haben Sie schon einmal für ein Kind Kindergeld bezogen und liegen zwischen dem Ende der letzten Zahlung für dieses Kind nicht mehr als sechs Monate, genügt ein so genannter Kurzantrag (KG 1k).
weiter zu: Dokumente & Anträge für Kindergeld
Antrag auf Kindergeld, beantragung kindergeld, Kindergeld, kindergeld antrag, kindergeld beantragen, kindergeld formular, kindergeld vordruck