Anspruch auf Kindergeld
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Wann beginnt und wann endet der Anpruch auf das Kindergeld?
Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben. Er verjährt vier Jahre nach dem Jahr der Entstehung.
Die Kindergeldzahlung endet zunächst mit Ablauf des Monats, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Hat ein Kind seinen 18. Geburtstag am 1. eines Monats, so endet der Anspruch auf Kindergeld bereits mit dem Vormonat. Eine Weiterzahlung kommt nur in Betracht, wenn es sich z. B. in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befindet und dies der Familienkasse nachgewiesen wird.
Weiter zur wichtigen Änderung im Bereich Kindergeld ab Januar 2007
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